Risikoabschätzung und Risikoanalysen für Trinkwasser

DomaCheck Automatisierter Bericht zu einer Trinkwasser Gefährdungsanlage

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse)

gemäß § 51 Absatz 1 Punkt 3 TrinkwV

Risikobewertung

nach RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Normen und Gesetze

Eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Normen, Gesetzen und Regelwerken, sorgt dafür das Ihre Analysen stets auf einen aktuellen Stand sind.

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse)

Wo? Im DomaCheck Inspektor!

Der DomaCheck Inspektor unterstützt bei der Erstellung des gesamten Berichtes durch geschickte Automation. Somit haben Sie mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben.

Im DCI klicken Sie sich einfach durch die einzelnen Schritte und werden so durch die Analyse geführt. Am Ende erhalten Sie per Knopfdruck einen komplett fertigen Bericht. Angefangen bei den Kontakt- und Objektdaten, bis hin zur Dokumentation und Bewertung mit entsprechenden Maßnahmen der Trinkwasseranlage.

Wie geht Risikoabschätzung im DCI

DomaCheck Automatisierter Bericht zu einer Trinkwasser Gefährdungsanlage

Wann?

Eine Risikoabschätzung von Trinkwasser-Installationen ist für den Betreiber der Anlage verpflichtend vorgeschrieben, sollte der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 99 KBE/100 ml  überschritten werden.
Dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist in § 51 Abs.1 Nr.3 (Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.

Wie?

Der Umfang einer Risikoabschätzung wird in der Empfehlung des Umweltbundesamt (UBA) „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ vom 14.12.2012  definiert. Die geforderten Punkte werden systematisch im Inspector abgefragt und können hier geführt abgearbeitet werden. 

Durchführung und Ablauf:

  • Dokumentenprüfung
  • Überprüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T
  • Überprüfung wichtiger Betriebsparameter
  • Erstellung eines Plans für die weitergehende Untersuchung
  • Gesamtbewertung und Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde und Ableitung von Maßnahmen.

Risikobewertung

Wann?

In der Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wird eine risikobasierter Ansatz für Hausinstallationen gefordert.

Wie?

Die Risikobewertung von Hausinstallationen sollte Örtlichkeiten, wie etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altenheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Gebäuden mit Unterkunftsmöglichkeiten, Restaurants, bars, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Austellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätzen, und die Bewertung der von Hausinstallationen und dafür verwendeten Produkte sowie Materialien und Werkstoffen ausgehenden Risiken umfassen.

Durchführung und Ablauf?

Die Vorgehensweise entspricht der, die auch bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse durchgeführt wird. Lediglich eine Bewertung von Laborwerten einer Trinkwasseruntersuchung kann entfallen.