Allgemeine Geschäftsbedingungen der
DomaCheck GmbH
für den Bereich Application Service Providing (ASP)

I Präambel
(1) Diese Geschäftsbedingungen der DomaCheck GmbH (nachfolgend „DomaCheck“), gelten für ASP-Leistungen von DomaCheck auf Grund eines ASP-Vertrages mit dem Auftrag-geber. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn die DomaCheck in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichen-der Bedingungen des Auftrags die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
(2) Alle Angebote und Preislisten (auch auf der Internetpräsenz von DomaCheck) sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt des ASP-Vertrages werden.

II Allgemeiner Vertragsgegenstand
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bereitstellung des in dem ASP-Vertrag beschriebenen ASP-Produktes durch Do-maCheck. Mit dem ASP-Produkt erhält der Auftraggeber die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Software-applikation, welche auf einem Server von DomaCheck gehostet wird, mittels Telekommunikation (über das Internet) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen des ASP-Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt DomaCheck das ASP-Produkt zur Nutzung für den Auftraggeber und die von ihm berechtigten Nutzer bereit.

III Leistungen
(1) Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem ASP-Vertrag.
(2) Zusätzliche Leistungen wie individuelle Anpassungen der Software, zusätzliche Schulung, Integration und Anbindung der Software in die Systeme des Auftraggebers sind nicht Ver-tragsgegenstand und sind vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen. Die Bereitstellung, auch der Telekommunikations-dienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Über-gabepunkt bis zu den vom Auftraggeber eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Auftraggeber.
(3) Auf Wunsch kann der Auftraggeber bestimmte Systemvoraus-setzungen, insbesondere den Kauf der erforderlichen Hard-ware, über DomaCheck beziehen. In diesem Fall schließen die Parteien einen separaten Vertrag über die gewünschten zusätz-lichen Lieferungen und/oder Leistungen.
(4) Das ASP-Produkt ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn DomaCheck dem Auftraggeber die Freischaltung mitgeteilt hat (Mitteilung der Zugangsdaten an die E-Mail-Adresse des vom Auftraggeber benannten Ansprechpartners).

IV Nutzungsrecht
(1) DomaCheck räumt dem Auftraggeber und den gemäß ASP-Vertrag berechtigten Nutzer, die als Named User gemäß den Vereinbarungen im ASP-Vertrag eine Nutzungslizenz erhalten haben , das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des ASP-Vertrages zeitlich beschränkte Recht ein, auf das ASP-Produkt mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Back End Software, sowie die Clientanwendung bestim-mungsgemäß und entsprechend den vereinbarten Nutzungsbe-rechtigungen gemäß dem ASP-Vertrag und diesen Bedingungen zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem ASP-Produkt, der Softwareapplikation oder der Betriebs-software erhält der Auftraggeber nicht.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das ASP-Produkt über die nach Maßgabe des ASP-Vertrages und dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das ASP-Produkt oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(3) Für jeden Fall, dass der Auftraggeber die Nutzung des ASP-Produktes durch vereinbarte Nutzer oder Dritte schuldhaft er-möglicht, hat der Auftraggeber jeweils Schadensersatz in Höhe
der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines APS-Vertrages während der ordentlichen Vertragsdauer des ASP-Vertrages in der höchsten Vergütungsstufe für einen ein-zelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Auftrag-geber vorbehalten. DomaCheck bleibt berechtigt, einen weiter-gehenden Schaden geltend zu machen.
(4) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Auftraggeber DomaCheck auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben über den Nutzer mitzuteilen, die zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer erforderlich sind. Hierzu gehö-ren insbesondere dessen Namen und Anschrift.
(5) Wird die vertragsgemäße Nutzung des ASP-Produktes ohne Verschulden der DomaCheck durch Schutzrechte Dritter beein-trächtigt, ist die DomaCheck berechtigt, die hierdurch betroffe-nen Leistungen zu verweigern. DomaCheck wird den Auftragge-ber hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Auftragge-ber ist in diesem Fall nicht zur Zahlung der vereinbarten Vergü-tung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Auftrag-gebers bleiben unberührt.

V Datenschutz und Datensicherheit
(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmun-gen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem ASP-Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entspre-chend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftraggeber selbst oder durch DomaCheck personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere daten-schutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes DomaCheck von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Es wird klargestellt, dass der Auftraggeber sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Auftraggeber ist hin-sichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtli-chen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbei-tete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtig-ter. DomaCheck nimmt keinerlei Kontrolle der für den Auftragge-ber gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Auftraggeber. DomaCheck ist ausschließlich berechtigt, die kundenspezifi-schen Daten nach Weisung des Auftraggebers (z.B. zur Einhal-tung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen des ASP-Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen;
(4) DomaCheck ist berechtigt, technische Daten des Auftraggebers anonymisiert statistisch aufzubereiten (z.B. Bauteile mit höchs-tem hygienischem Risiko in Trinkwasseranlagen) und diese Statistiken Dritten zugänglich zu machen. Die Statistiken lassen keinen Rückschluss auf die Herkunft des verarbeiteten Daten-materials zu z.B. darauf, dass Daten des Auftraggebers oder Daten der Kunden des Auftraggebers verarbeitet wurden. Auf personenbezogene Daten wird nicht Zugriff genommen. Perso-nenbezogene Daten werden insbesondere nicht statistisch ausgewertet und/oder Dritten zugänglich gemacht.
(5) insbesondere ist es DomaCheck verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers die kundenspezifi-schen Daten Dritten auf eine andere als nach dem im ASP- Vertrag vereinbarte Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kunden-spezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist DomaCheck im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung des ASP-Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Auftraggebers (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Auftraggeber) berechtigt.
(6) Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten des ASP-Produktes werden von DomaCheck betrieben.
(7) DomaCheck trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß § 9 BDSG.(8) Die auf dem Server gespeicherten Daten werden täglich auf separaten Datenträgern im Rechenzentrum von DomaCheck gesichert. Die Sicherungen werden für die letzten 10 Tage vorgehalten und dann rollierend gelöscht. Diese Sicherung dient zur Wiederherstellung des Backend Systems und nicht der Rekonstruktion von durch den Auftraggeber versehentlich gelöschter Daten. Dies kann aber gegen eine gesonderte Ver-gütung nach Aufwand vereinbart werden.
(9) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist vom Leistungs-umfang die der Einhaltung von Archivierungspflichten (z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art) dienende längerfristige Datensicherung nicht erfasst.
(10) DomaCheck ist berechtigt, zur Erbringung der von ihr geschuldeten Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen zu beauf-tragen. Die Verantwortung für die Auswahl und die Tätigkeit von Dritten trägt DomaCheck Sie hat dem Unterauftragnehmer die Absatz (3) entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.
(11) Zur Nutzung der Software benötigt der Auftraggeber die im ASP-Vertrag benannten Systemvoraussetzungen.
(12) Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, dem Server und der Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten des ASP-Produktes zu verlangen.

VI Pflichten und Obliegenheit des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung des ASP-Vertrages treffenden Pflichten rechtzeitig erfüllen. Er wird insbesondere
(1) DomaCheck rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informatio-nen versorgen;
(2) die Verfügbarkeit der im ASP-Vertrag vereinbarten Systemvo-raussetzungen und deren vertragsgemäßen Zustand sicherstel-len;
(3) soweit im ASP-Vertrag vereinbart, alle von ihm für die Nutzung des ASP-Produktes vorgesehenen Nutzer benennen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, jede durch Organisations-veränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Verän-derung in der Zuordnung der Nutzer, DomaCheck mitzuteilen;
(4) die ihm bzw. den Named Usern zugeordneten Zugangsken-nungen und Passwörter sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahren und nicht an unberechtigte Personen weitergeben;
(5) hinreichenden Schutz vor Missbrauch zu sorgen. Das Passwort ist unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Auftraggeber wird DomaCheck unverzüglich unterrichten, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen;
(6) die bei der Einrichtung von Named Usern übermittelten Initialpasswörter umgehend ändern;
(7) bei der Vergabe von Vollmachten / Zugangsberechtigung die benannten Personen entsprechend seinen eigenen hier postu-lierten Pflichten verpflichten. Der Auftraggeber haftet für Ver-stöße dieser Personen wie für eigene;
(8) DomaCheck unverzüglich unterrichten, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen und alle von ihm für die Nutzung der Services vorgesehenen Nutzer mit den für den Betrieb notwendigen Angaben zu benennen („Named User“); sicherstellen, dass es sich bei den Named Usern um für die bereitgestellte Anwendung hinreichend qualifiziertes Fach-personal handelt;
(9) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von DomaCheck) alle gewerbli-chen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
(10) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung des ASP-Produktes perso-nenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(11) das ASP-Produkt nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Infor-mationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straf-
taten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen DomaCheck schädigen können;
(12) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von DomaCheck betrieben werden, einzugrei-fen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze der Do-maCheck unbefugt einzudringen;
(13) den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nach-richten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spam-ming) nutzen;
(14) DomaCheck von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen oder sittenwidrigen Verwendung des ASP-Produktes durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtli-chen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkei-ten ergeben, die mit der Nutzung vom ASP-Produkt verbunden sind. Erkennt der Auftraggeber oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der DomaCheck;
(15) die an DomaCheck übermittelten Daten regelmäßig und Gefahr entsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleis-ten;
(16) vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Viren-schutzprogramme einsetzen;
(17) nach Abgabe einer Störungsmeldung DomaCheck die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der techni-schen Einrichtungen oder des ASP-Produkts der DomaCheck vorlag.
(18) die von ihm gemäß Ziffer IV berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung des ASP-Produktes in Absätzen (4) bis (13), (16) bis (13) und (16) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
(19) soweit technisch möglich, bis zum Zeitpunkt der Beendigung des ASP-Vertrages seine im System vorhandenen Datenbe-stände durch Download sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des ASP-Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Auftraggeber mehr möglich ist.

VII Vertragswidrige Nutzung des ASP-Produktes
(1) DomaCheck ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Auftraggebers oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der vereinbarten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in Ziffern VI(11) bis VI(13) genannten Pflich-ten den Zugang auf das ASP-Produkt und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegen-über DomaCheck sichergestellt ist. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
(2) DomaCheck ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen Ziffern VI(11) bis VI(13) die betroffenen Daten zu löschen.
(3) Liegt in den Fällen der Ziffern (1)und (2) ein Verstoß des Auftraggebers vor, ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Ver-stoß nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendma-chung anderer Schadensersatzansprüche bleibt DomaCheck vorbehalten.
(4) Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in Ziffern VI(11) bis VI(13) festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Auftraggeber DomaCheck auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

VIII Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die monatliche Vergütung ist im ASP-Vertrag festgelegt. Die Vergütung wird, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig berechnet. Die Vergütung ist jeweils kalendermonatlich für den Vormonat zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalen-dermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 der monatlichen Vergütung berechnet.
(2) Sonstige Vergütungen sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(3) Die Rechnung wird dem Auftraggeber auf dem elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Für die Zusendung einer Rech-nung in Papierform fallen zusätzliche Gebühren an. Last-schriften werden ab dem zweiten Arbeitstag des Monats angewiesen. Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren ver-einbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(4) DomaCheck behält sich das Recht vor, die Vergütung bei Verträgen nach einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten entsprechend eingetretener Kostensteigerungen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dem Auftraggeber anzukündigen und wird frühestens 3 Monate nach Zugang der Mitteilung wirksam. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent der jährlichen Vergütung, hat der Auftraggeber das Recht, den ASP-Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zu kündigen. Ein Schadensersatz des Auftraggebers wird für diesen Fall aus-geschlossen. DomaCheck hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

IX Verzug
(1) Während eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers in nicht unerheblicher Höhe ist DomaCheck berechtigt, den Zugang auf das ASP-Produkt zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
(2) Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung bzw. eines nicht unerhebli-chen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, ist DomaCheck berechtigt, den ASP-Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslauf-zeit restlichen monatlichen Vergütung zu verlangen.
(3) Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn DomaCheck einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges hat DomaCheck Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs-verzuges bleibt DomaCheck vorbehalten.
(6) Gerät DomaCheck mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer X. Der Auftrag-geber ist nur dann zum Rücktritt vom ASP-Vertrag berechtigt, wenn DomaCheck eine vom Auftraggeber gesetzte ange-messene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

X Haftung
(1) DomaCheck haftet dem Auftraggeber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Ver-tretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbe-schränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DomaCheck im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet DomaCheck nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Scha-densfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertrags-jahr.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung der DomaCheck auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhan-dene Mängel wird ausgeschlossen. Absätze (1) und (2) bleiben unberührt.
(5) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgeset-zes bleibt unberührt.

XI Geheimhaltung
(1) DomaCheck darf die vom Auftraggeber zur Kenntnis gebrach-ten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nur zur Durchführung des ASP-Vertrages verwenden und diese insbesondere Dritten nicht zugänglich machen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse umfassen auch alle Informationen, die DomaCheck im Zusam-menhang mit der Anbahnung und Durchführung des ASP-Vertrages anvertraut worden oder bekannt geworden sind und die als vertraulich oder geheim gekennzeichnet sind oder bei denen sich die Vertraulichkeit oder das Geheimhaltungsbedürf-nis aus den Umständen oder dem Inhalt der Informationen ergibt.
(2) Nicht als Dritte gelten Subunternehmer der DomaCheck, die diese Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für die ordnungs-gemäße Durchführung des ASP-Vertrages kennen müssen und mit denen schriftliche Vereinbarungen bestehen, die sicherstel-len, dass sie über die hier enthaltene Geheimhaltungsverpflich-tung informiert und persönlich zu deren Einhaltung verpflichtet sind.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung findet insoweit keine Anwendung als DomaCheck beweisen kann, dass die betref-fenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
– ihr vor dem Erhalt durch den Auftraggeber bekannt waren, oder
– ohne Verschulden der DomaCheck allgemein bekannt sind oder werden, oder
– nach gesetzlichen Vorschriften offen gelegt werden müs-sen, oder
– aufgrund gerichtlicher Verfügung oder verwaltungsrechtli-cher Verpflichtung offen gelegt werden müssen, oder
– aufgrund einer vorherigen schriftlichen Befreiung von der Geheimhaltungsverpflichtung durch den Auftraggeber von DomaCheck offen gelegt werden dürfen.
(4) DomaCheck wird zur Geheimhaltung der ihr vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Informationen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen aufbringen und insbesondere die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich ihrer eigenen Unterlagen und Informationen von ähnlicher Bedeutung anwenden.
(5) Diese Pflichten gelten auch nach einer Kündigung des ASP-Vertrages oder der Leistungen bis zur Offenkundigkeit der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse weiter.

XII Höhere Gewalt
(1) DomaCheck ist von der Verpflichtung zur Leistung aus dem ASP-Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderun-gen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkata-strophen sowie sonstige von DomaCheck nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leistungen.
(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

XIII Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung
(1) Der ASP-Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit“ beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung (Mitteilung der Frei-schaltung).
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Kalen-dermonaten gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate und kann dann mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der DomaCheck ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung mit an-gemessener Fristsetzung eine wesentliche Mitwirkungspflicht nicht innerhalb angemessener Frist erbringt, mit einer Zahlung nach der zweiten Mahnung mehr als 21 Tage in Verzug ist oder Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht Der Auftragge-bers ist verpflichtet die auf seiner Hardware installierten Client-komponenten und Dokumente der Lieferinhalte (Anleitungen Handbücher etc.) aus dem ASP-Vertrag binnen 30 Tagen nach Vertragsbeendigung zu löschen.
(4) Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
(5) Mit Vertragsbeendigung sind sämtliche Zugangskennungen des Auftraggebers zum ASP-Produkt nicht mehr aktiv und der Zugriff auf das ASP-Produkt wird gesperrt. Ausgenommen davon kann der Auftraggeber eine Zugangskennung nennen, die nur zum Zweck der in Ziffer (6) beschriebenen Datensiche-rung genutzt werden darf.
(6) Mit Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber Anspruch auf Überlassung seiner Daten. Zur Geltendmachung dieses An-spruches verpflichtet sich der Auftraggeber bis spätestens drei Wochen nach Vertragsende die Daten über eine der angebote-nen Schnittstellen auszulesen oder sich einen Ausdruck der Stamm- und Bewegungsdaten auf Papier zu erstellen, um seinen Dokumentationspflichten zu genügen. Es besteht auch die Möglichkeit, DomaCheck mit der Erstellung eines selbsttra-genden Archivs auf einem Datenträger gegen gesonderte Vergütung zu beauftragen.

XIV Änderung der AGB
(1) DomaCheck ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die Änderung wird dem Auftraggeber rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen.
(2) Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Auftraggeber den Änderungen zugestimmt oder ihnen nicht innerhalb der Zwei-Wochenfrist widersprochen hat. Do-maCheck weist in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert auf diese Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs hin.

XV Sonstiges
(1) Im Falle von Widersprüchen haben Bestimmungen im Einzelvertrag Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.
(2) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DomaCheck anerkannt sind.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitzt der DomaCheck. DomaCheck ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dem für diesen allgemein geltenden Ge-richtsstand zu verklagen.
(4) Auf das Rechtsverhältnis zwischen DomaCheck und dem Auftraggeber findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.

DomaCheck GmbH
Stand: November 2014